AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jean-Ferry Baess – Jean Ferry Photography
Jagowstr. 40
10555 Berlin
im Folgenden: Auftragnehmer -
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet professionelle Fotografie-Dienstleistungen an. Der genaue Leistungsumfang wird individuell zwischen Auftragnehmer und Kunde vereinbart.
1.1.2 Verträge werden ausschließlich mit Unternehmer:innen und Geschäftskund:innen geschlossen.
1.1.3 Der Auftragnehmer kann Subunternehmer zur Erfüllung der Leistungen einsetzen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner.
1.1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) keine Rechte Dritter verletzen.
1.2.2 Der Kunde liefert alle erforderlichen Materialien und Informationen vollständig und rechtzeitig.
1.2.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
1.3 Urheberrechtliche Regelung zu Konzepten, Ideen und Beratungsergebnissen
1.3.1 Im Rahmen der Vorgespräche und Konzeptionsphasen erbringt der Auftragnehmer kreative Leistungen, die über die reine Fotografie hinausgehen können. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Besprechung von Motivideen, gestalterischen Konzepten, Subtexten, Headlines sowie beratende Hinweise zur bestehenden Webpräsenz oder visuellen Kommunikation des Kunden.
1.3.2 Diese geistigen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und Teil des kreativen Schaffensprozesses des Auftragnehmers. Sie dienen der Vorbereitung und Grundlage einer möglichen Zusammenarbeit.
1.3.3 Erfolgt keine Beauftragung oder Zusammenarbeit, so erhält der Kunde keinerlei Nutzungsrechte an den im Vorgespräch oder in der Konzeptionsphase präsentierten oder erarbeiteten Ideen, Konzepten, Texten oder sonstigen kreativen Inhalten. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Inhalte durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig und stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar.
1.3.4 Der Auftragnehmer behält sich das ausschließliche Recht vor, die im Rahmen der Vorgespräche und Konzeptionsarbeiten entstandenen kreativen Inhalte selbst zu nutzen, zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen.
1.3.5 Diese Regelung gilt insbesondere auch für beratende Äußerungen und kreative Vorschläge, die im Rahmen eines Fotografieauftrags gegeben werden, jedoch über den reinen Leistungsumfang hinausgehen und eine eigenständige kreative Leistung darstellen.
1.3.6 Soweit Vereinbarungen, Absprachen oder kreative Beiträge mündlich, telefonisch oder in persönlichen Gesprächen formuliert werden, gelten diese als Bestandteil der kreativen Leistung und unterliegen denselben urheberrechtlichen Schutzbestimmungen, auch wenn sie nicht schriftlich festgehalten sind.
Teil 2 – Fotografie-Dienstleistungen
2.1 Leistungsumfang
2.1.1 Fotoshootings und Videoporträts sind Teil der vereinbarten Gesamtleistung.
2.1.2 Der genaue Umfang (z. B. Anzahl der Motive, Dauer, Location) wird individuell vereinbart.
2.1.3 Vor- und Nachbereitung, Bildauswahl und Postproduktion sind im Leistungsumfang enthalten.
2.2 Nutzungsrechte
2.2.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für eigene Unternehmenszwecke (Website, Social Media, Print, PR).
2.2.2 Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung außerhalb des Unternehmens bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.2.3 Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
2.3 Lieferung
2.3.1 Die finalen Bild- und Videodateien werden in vereinbarten Formaten per Download-Link oder passwortgeschützter Galerie bereitgestellt.
2.3.2 Rohdaten (RAW) werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung übergeben.
2.4 Zusatzkosten
2.4.1 Kosten für Location, Studio, Hair & Make-up Artists sowie Reisekosten werden separat berechnet und im Angebot ausgewiesen.
Teil 3 – Risiko bei Outdoor-Shootings
3.1 Bei Outdoor-Shootings trägt der Kunde das Risiko für wetterbedingte Einflüsse. Sollte das Shooting aufgrund von ungünstigen Wetterbedingungen (z. B. Starkregen, Sturm, extreme Temperaturen) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits geleistete Anzahlungen bleiben bestehen und werden auf den Ersatztermin angerechnet. Für wetterbedingte Ausfälle oder Verzögerungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
3.2 Kosten für Location, Hair- und Make-up-Artists sowie Darsteller:innen sind vom Kunden zu 100 % zu tragen, unabhängig davon, ob das Shooting wie geplant stattfinden kann oder verschoben werden muss.
Teil 4 – Referenznutzung und Urheberrecht
4.1 Der Auftragnehmer darf entstandene Arbeiten für Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) nutzen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
4.2 Bei Veröffentlichungen durch den Kunden ist ein Urhebervermerk („Foto: Jean Ferry“) zu führen, sofern nicht anders vereinbart.
Teil 5 – Mitwirkungspflichten und Haftung
5.1 Der Kunde sorgt für geeignete Aufnahmebedingungen und informiert ggf. beteiligte Personen.
5.2 Für Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung haftet der Auftragnehmer nicht.
5.3 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.4 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen durch den Kunden entstehen.
Teil 6 – Datenschutz und Datensicherung
6.1 Zur Bereitstellung der Dateien wird der Dienst Picdrop genutzt (Details unter https://www.picdrop.com/web/de/privacy/).
6.2 Für Datensicherung und Backup wird Backblaze verwendet (Details unter https://www.backblaze.com/company/privacy.html).
Teil 7 – Änderungen und Zusatzwünsche
7.1 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden als Zusatzleistungen berechnet.
7.2 Der Auftragnehmer informiert den Kunden vorab über entstehende Mehrkosten.
Teil 8 – Preise und Zahlung
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
8.2 Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
8.3 Vor Produktionsbeginn ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (A-Kontorechnung) fällig. Bei längeren Projekten kann in Absprache eine weitere Teilzahlung von 25 % während des Projektverlaufs in Rechnung gestellt werden. Die Abschlussrechnung wird nach Projektabschluss gestellt.
Teil 9 – Abnahme und Gewährleistung
9.1 Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf.
9.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
9.3 Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.